Ausbildungskosten
Die Kosten belaufen sich auf CHF 210.00 pro Ausbildungstag (3-Tage-Workshop = CHF 630.00).
Kosten EEH-Ausbildung Phase II: 25 Tage = CHF 5’550.00 (inkl. CHF 300.00 Zertifizierungsgebühr) oder für TN aus dem Ausland EUR 4’500.00 (inkl. EUR 250.00 Zertifikationsgebühr)
Der Ausbildungsbetrag kann in drei Raten bezahlt werden.
Phase II (EEH-Fachberaterin)
Phase II ist ein geschlossener Kurs und kann nur als Ganzes gebucht werden.
Für die Zertifizierung zur EEH-Fachberaterin fällt eine Gebühr an von CHF 300.00 oder für TN aus dem Ausland EUR 250.00.
Konditionen
Zusatzkosten
Zu den Grundkosten für die Modulkurse der Ausbildung kommen Kosten für Einzeltherapie, Supervisionen sowie Kosten für Reisespesen, Unterkunft und Fachliteratur dazu.
Teilnehmerinnen mit Wohn- und Arbeitsort in Euroländern
TeilnehmerInnen mit Wohn- und Arbeitsort in Euroländern gewähren wir eine Ermässigung um die Preisniveaus der Länder etwas auszugleichen.
Die Kosten belaufen sich auf EUR 170.00 pro Ausbildungstag (3-Tage-Workshop = EUR 510.00). Die Überweisung kann per SEPA-Überweisung kostenlos in die Schweiz getätigt werden. Bei allfälligen Spezialkonditionen für TeilnehmerInnen aus dem Ausland werden keine zusätzlichen Rabatte gewährt.
Studentenrabatt
Gegen Vorweisung eines gültigen Immatrikualtionsausweises einer Universität oder eines anderen Ausbildungsinstitutes gewähren wir 10% Studentenrabatt.
Bei allfälligen Spezialkonditionen für StudentInnen werden keine zusätzlichen Rabatte gewährt.
Fehlzeiten
Fehlzeiten bis zu 10% pro Ausbildungsphase müssen nicht nachgeholt werden. 90% sind Anwesenheitspflicht, das entspricht 146.25 Stunden Total. Wird diese Anzahl überschritten, müssen die Kurstage kostenpflichtig nachgeholt werden.
Krankheit
Abmeldungen aufgrund von Krankheit (inkl. Covid) oder Unfall oder privaten Angelegenheiten liegen in der Verantwortung der TeilnehmerInnen. Wir empfehlen, die Ausbildungskurse gegen Krankheit zu versichern (z.B. Versicherungsangebot von ELVIA, Rücktrittsversicherung für Seminare, (allianz-assistance.ch).
Es gibt aber auch zahlreiche andere Anbieter für Seminarrücktritts- und Annullationskostenversicherungen und es ist gut, zu überprüfen, was bereits in diese Richtung in anderen bereits abgeschlossenen Versicherungen inkludiert ist.
COVID-19
Seit August ist auch Corona mitversicherbar als Krankheit. Sollte jemand in einer Lockdown-Situation oder in einer Quarantäne sein, ist dies eigenverantwortlich zu tragen. Je nach Kurs gibt es die Möglichkeit, in einem solchen Fall per zoom (online) teilzunehmen.
Sonderregelungen
In Absprache mit der Kursleitung ist es in Ausnahmefällen oder im Krankheitsfalle möglich, gebuchte Kurse nachzuholen. Die Ausbildungskosten sind dabei gemäss dem Vertrag geschuldet. Hinzu kommt eine Admistrationspauschale von EUR 200.00 pro verschobenen Workshop. Wir sind stets bemüht, individuell gute Lösungen zu finden, haben aber in diesen Fällen administrativ, inhaltlich und integrativ einen nicht zu unterschätzenden, damit verbundenen, Aufwand.
Rücktrittsbedingungen Phase II (feste Ausbildungsgruppe)
• Es besteht ein generelles Vertragsrücktrittsrecht von 7 Tagen ab Vertragsabschluss.
• Bei Rücktritt bis spätestens 60 Tage vor Beginn der Ausbildungsphase wird eine Rücktrittsgebühr von 5% der Vertragskosten fällig.
• Bei Rücktritt innerhalb 60 Tagen vor Beginn der Ausbildungsphase wird eine Rücktrittsgebühr von 15% der Vertragskosten fällig.
• Mit Beginn der Ausbildungsphase sind die Kosten des gesamten Moduls geschuldet.
• Bei Rücktritt innerhalb einer vereinbarten Ausbildungsphase, in gemeinsamer Absprache, wird eine Rücktrittsgebühr von 50% der noch ausstehenden Kurstage fällig.
• Bei Ausstieg aus dem Vertrag entsteht eine Rückzahlungspflicht der gewährten Ermässigungen, auch für bereits besuchte Kurstage.